Historie der Landesarbeitsgemeinschaft Rettungshunde Baden-Württemberg (LAGRH BW)

Die LAGRHBW wurde von den baden-württemberger rettungshundeführenden Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Organisationen) gegründet, um laut Geschäftsordnung folgende Aufgaben zu erfüllen:

 

  1. Beratung und Abstimmung in allen Aufgabenbereichen der Rettungshundearbeit, insbesondere bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung im Land Baden-Württemberg.

  2. Pflege und Stärkung des Bewusstseins in der Öffentlichkeit, insbesondere bei politischen Mandatsträgern, Behörden, Institutionen und im Bevölkerungsschutz mitwirkenden Organisationen hinsichtlich der Notwendigkeit und Bedeutung der Rettungshundearbeit im Zusammenhang mit der Personensuche hilfloser Personen.

  3. Ausarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen für die im Land Baden-Württemberg mit der Rettungshundearbeit befassten Behörden und Organe.

  4. Zusammenarbeit in zentralen Angelegenheiten mit Land und Gemeinden sowie sonstigen mit der Rettungshundearbeit befassten öffentlichen Rechtsträgern.

  5. Mitwirkung in Fachorganisationen, Verbänden und anderen Vereinigungen, soweit Aufgabengebiete der LAGRH-BW berührt werden.

  6. Zusammenwirken der in der LAGRH-BW vertretenen Organisationen und Persönlichkeiten bei besonderen Anlässen.

  7. Die Pflege einer landesweiten Alarmierungsliste, in der alle einsatzfähigen Formationen der an der LAGRH-BW beteiligten Organisationen aufgeführt werden.

 

Die Gründung erfolgte in 2011 auf Basis einer gemeinsamen Geschäftsordnung, die Geschäftsstelle wurde beim DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.V. installiert.